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Universalkleber H100 200 g
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Universalkleber H100  200 g Metalldose
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Sonstige Artikelinformationen
Artikelnummer:  H100 20
GTIN / EAN:  4007089010919
Bruttogewicht:  315 g
unverb. Preisempf.:  12,99 €
UN-Nummer:  UN1133
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23 kg Hobbock

Universalkleber H100  200 g Metalldose

Vielzweckkleber für alle Materialien, für viele Kunststoffe – in beliebiger Kombination mit Holz, Glas, Leder, Keramik, Filz, Gummi, Schaumgummi, Plexidur, usw.

  • blitzschnell
  • wasserfest

Gebrauchsfertig, dickflüssig und mit Superhaftung für

  • Konstruktionen jeder Art
  • Fliesen
  • Platten
  • Profile
  • Sockelleisten
  • Paneele
  • Kork
  • Holz
  • Wandbeläge aus PVC
  • Schaumstoffe und ähnliche Dämmaterialien wie Akustikplatten etc.
  • Parkett aus Holz oder PVC (z.B. Laminat, Linoleum)

Eignet sich auch zum Reparieren oder Verlegen von Parkett auf Fliesen (auch Fliesen aufeinander).


Die Verklebung ist temperaturbeständig von -10°C bis ca. +70°C.

Auch wenn mit Universalkleber H100 Verklebungen mit PVC möglich sind, empfehlen wir für diese spezielle Anwendung unser Produkt   Bindu-AK5 PVC-Kleber .

Ref. Praktikus (Praktisch) 700 ALLESKLEBER


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Vorbereitung:

Die Untergründe (Oberflächen) der Klebestellen müssen sauber, fettfrei, trocken und tragfähig sein.

Verarbeitung:

Zu verarbeiten wie ein Kontaktkleber, beide Seiten dünn und gleichmäßig einstreichen, ablüften lassen bis es auf der Fingerspitze nicht mehr klebt, zusammenfügen und Pressen oder Klopfen -> fertig.





Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE

Inhaltsstoff Nr57  “Cyclohexan“

   H100 Universalkleber

1. Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als 350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.
2. Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neo­prenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember 2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffent­ lichkeit in Verkehr gebracht werden.
3. Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen ge­ währleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffent­ lichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Kon­ zentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten, ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift ver­ sehen sind:

  • Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
  • Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.


UFI: 0190-A07R-E00P-988J

Gefahrenhinweise für Universalkleber H100

GEFAHR
Enthält:  Ethylacetat, Cyclohexan, Zinkoxid, n-Hexan

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. BEI ANHALTENDER AUGENREIZUNG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.
Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.



 
 

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