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Verdünnung für BINDUSAN Schaumgummikleber 250 ml
Abbildung ähnlich
Verdünnung für BINDUSAN Schaumgummikleber  250 ml Flasche
Verdünnung Bindusan Schaumgummikleber
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Sonstige Artikelinformationen
Artikelnummer:  VB 250
GTIN / EAN:  4007089005045
Bruttogewicht:  297 g
unverb. Preisempf.:  14,87 €
UN-Nummer:  UN1993
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Verdünnung für BINDUSAN Schaumgummikleber  250 ml Flasche


Erhöht die Streichbarkeit des Klebers (verflüssigt) und macht leicht eingedickten Kleber wieder verwendungsfähig. Zur Reinigung der Arbeitsgeräte. Entfernt Kleberflecken.





Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE

Inhaltsstoff Nr57  “Cyclohexan“

   VB Verdünnung Bindusan Schaumgummikleber

1. Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als 350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.
2. Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neo­prenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember 2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffent­ lichkeit in Verkehr gebracht werden.
3. Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen ge­ währleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffent­ lichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Kon­ zentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten, ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift ver­ sehen sind:

  • Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
  • Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.



Verbraucherinformation:
Inhaltsstoffangabe nach Detergenzienverordnung (EG) No 648/2004)


BfR-Registrierungsnummer: 3057881


UFI: 9D40-Y0Y9-V00X-JTT2


BITTE BEACHTEN: INFORMATIONSPFLICHT


Das Gemisch enthält als Komponente den Stoff Aceton (CAS 67-64-1). Wir sind verpflichtet Sie darauf aufmerksam zu machen verdächtige Transaktionen*, Abhandenkommen und Diebstahl erheblicher Mengen innerhalb von 24 Stunden der Nationalen Kontaktstelle (Polizei) zu melden. Hiermit sind geeignete Vorkehrungen getroffen um solche Sachverhalte zu verhindern. Sie sind dazu verpflichtet Ihre Mitarbeiter und Kunden (bzw. den nächsten in der Lieferkette) darüber zu informieren.

* Nach Berücksichtigung aller relevanten Umstände der begründete Verdacht besteht, dass unsere Produkte für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden sollen.


Ab einem voraussichtlichen Jahresbedarf von mehr als 50 Liter ist dieses Formular auszufüllen und dem BINDULIN-WERK H.L.Schönleber GmbH zu übermitteln.

Die Erklärung finden Sie hier: PDF Download

Senden Sie uns diese Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zu. Bitte geben Sie auf der Erklärung die XA-Nummer Ihrer Bestellung an. Erst nach Validierung Ihrer Daten wird die Bestellung bearbeitet.

Geben Sie bei Ihrer Bestellung Ihre Telefonnummer (Festnetz) an, damit wir Ihre Identität überprüfen können.

Um Ihre Volljährigkeit zu bestätigen werden wir ggf. einen Altersnachweis verlangen.

Rücksendung per e-Mail an: shop@bindulin.de oder per Telefax: +49 (0) 911 731045.

(gemäß Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe)

Gefahrenhinweise für Verdünnung für BINDUSAN Schaumgummikleber

GEFAHR
Enthält:  Kohlenwasserstoffe C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <5% n-Hexan; Ethylacetat; Aceton

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI KONTAKT MIT DER HAUT oder dem Haaren: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.



 
 

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